Die offizielle Pressemitteilung der Bank of England zur Silicon Valley Bank

Die offizielle Pressemitteilung der Bank of England zur Silicon Valley Bank

(IN KÜRZE) Die Bank of England hat den Verkauf der Silicon Valley Bank UK Limited (SVBUK), der britischen Tochtergesellschaft der US-Bank, an die HSBC UK Bank Plc angekündigt, um die Bank zu stabilisieren, die Kontinuität der Bankdienstleistungen zu gewährleisten, Störungen im britischen Technologiesektor zu minimieren und Vertrauen in das Finanzsystem unterstützen. Das Geld aller Einleger bei SVBUK ist als Ergebnis dieser Transaktion sicher und geschützt, und alle von SVBUK angebotenen Dienstleistungen werden weiterhin normal funktionieren. Keine anderen britischen Banken sind direkt betroffen, und das breitere britische Bankensystem bleibt sicher, solide und gut kapitalisiert.

(PRESSEMITTEILUNG) LONDON, 13-Mar-2023 — /EuropaWire/ — Die Bank of England (BoE), die britische Zentralbank, in Absprache mit der Prudential Regulation Authority (PRA), HM Treasury (HMT) und die Financial Conduct Authority (FCA), haben den Verkauf der Silicon Valley Bank UK Limited (SVBUK), der britischen Tochtergesellschaft der US-Bank, an die HSBC UK Bank Plc (HSBC) bekannt gegeben.

Die Entscheidung, SVBUK zu verkaufen, wurde getroffen, um die Bank zu stabilisieren, die Kontinuität der Bankdienstleistungen zu gewährleisten, Störungen im britischen Technologiesektor zu minimieren und das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken. Die Bank und HMT haben bestätigt, dass das Geld aller Einleger bei SVBUK als Ergebnis dieser Transaktion sicher und geschützt ist.

Alle von SVBUK angebotenen Dienste werden weiterhin normal funktionieren und Kunden sollten keine Änderungen bemerken. Die Mitarbeiter von SVBUK bleiben bei SVBUK beschäftigt, und SVBUK ist weiterhin eine von PRA/FCA autorisierte Bank.

Die heutige Ankündigung ersetzt die beabsichtigte vorherige Erklärung der Bank beim Gericht zu beantragen, SVBUK in ein Bankinsolvenzverfahren zu bringen. Angesichts des Auftretens eines glaubwürdigen Käufers für SVBUK hat die Bank festgestellt, dass es angemessen ist, ihre Abwicklungsbefugnisse zur Stabilisierung ausfallender Banken einzusetzen.

Keine anderen britischen Banken sind von diesen Maßnahmen oder der Abwicklung der US-Mutterbank von SVBUK direkt materiell betroffen. Das breitere britische Bankensystem bleibt sicher, solide und gut kapitalisiert.

Die Bank of England und die HSBC UK Bank Plc werden zusammenarbeiten, um den Verkauf abzuschließen und sicherzustellen, dass der Übergang für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich verläuft.

Hinweise für Redakteure

1. Die Abwicklungsbefugnisse der Bank sind darauf ausgerichtet, die Finanzstabilität des Vereinigten Königreichs zu schützen und zu verbessern, die Kontinuität der Bankdienstleistungen zu gewährleisten, öffentliche Gelder zu schützen und Anlegern in gescheiterten Banken Verluste aufzuerlegen. Zum Zeitpunkt des Scheiterns hatte SVBUK eine Gesamtbilanzgröße von etwa 8,8 Mrd. £ und eine Einlagenbasis von etwa 6,7 Mrd. £. Das Ausmaß der Verschlechterung der Liquidität und des Vertrauens bedeutet jedoch, dass die Position nach Ansicht der Bank und der PRA nicht einbringlich war. Daher hat die Bank of England in Absprache mit HMT, PRA und FCA beschlossen, die nach der Finanzkrise hinzugezogenen Abwicklungsbefugnisse zur Stabilisierung insolventer Banken zu nutzen.

2. Die Übertragung an einen Käufer aus dem Privatsektor beinhaltet die Übertragung aller oder eines Teils des Geschäfts einer Bank, die entweder ihre Anteile oder ihr Eigentum (ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) umfassen kann, an einen willig und entsprechend autorisierten Käufer aus dem Privatsektor, ohne dass eine Zustimmung erforderlich ist der gescheiterten Bank oder ihrer Anteilseigner, Kunden oder Gegenparteien.

3. Das Banking Act 2009 schuf ein Special Resolution Regime (SRR), das es gibt
HM Treasury und die Tools der Bank of England für den Umgang mit notleidenden britischen Banken und Bausparkassen. Bei der Nutzung oder Erwägung der Nutzung dieser Instrumente muss die zuständige Behörde die folgenden im Bankwesengesetz 2009 festgelegten besonderen Abwicklungsziele berücksichtigen:

  • Gewährleistung der Kontinuität der Bankdienstleistungen im Vereinigten Königreich und kritischer Funktionen.
  • Schutz und Verbesserung der Stabilität des Finanzsystems des Vereinigten Königreichs.
  • Schutz und Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Stabilität des Finanzsystems des Vereinigten Königreichs.
  • Öffentliche Mittel schützen, unter anderem durch Minimierung der Abhängigkeit von außerordentlicher öffentlicher finanzieller Unterstützung.
  • Schützen Sie Einleger und Anleger, die vom FSCS abgedeckt sind.
  • Gegebenenfalls Kundenvermögen schützen.
  • Vermeiden Sie Eingriffe in Eigentumsrechte unter Verstoß gegen ein Konventionsrecht (im Sinne des Human Rights Act 1998).

4. Diese Ziele werden im Banking Act 2009 nicht in eine Rangfolge gebracht. Die relative Gewichtung und Abwägung der Ziele hängt von den besonderen Umständen jedes Ausfalls ab, einschließlich beider: (a) Umstände, die für das notleidende Unternehmen spezifisch sind; und (b) allgemeine Umstände in Bezug auf das breitere Finanzsystem. Weitere Informationen zum SRR finden Sie auf der Website der Bank of England.

5. Die SRR-Instrumente nach dem Gesetz umfassen:

  • Überführung der gesamten Bank oder Bausparkasse in das Bankinsolvenzverfahren (oder Bausparinsolvenzverfahren), was eine schnelle Auszahlung durch das FSCS an berechtigte Einleger oder die Übertragung ihrer Einlagen erleichtert.
  • Fünf Stabilisierungsbefugnisse: Übertragung an einen privaten Käufer; Überweisung an eine Überbrückungsbank; Übertragung auf ein Vermögensverwaltungsvehikel; Bail-in; vorübergehendes öffentliches Eigentum. Diese Stabilisierungsinstrumente werden durch den Einsatz der Stabilisierungsbefugnisse der Bank of England ausgeübt. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die besondere Abwicklungsregelung sieht auch ein Bankverwaltungsverfahren vor, das verwendet werden kann, wenn eine teilweise Geschäftsübertragung von einer insolventen Bank stattgefunden hat.
  • Die beste Auswahl an Werkzeug(en) wird zum Zeitpunkt der Verwendung durch die Behörden bewertet und die Werkzeuge können einzeln oder in Kombination verwendet werden.

6. Ein Unternehmen muss vier Abwicklungsbedingungen erfüllen, bevor die Bank Stabilisierungsbefugnisse ausübt.
Abwicklungsbedingung 1 ist, dass die Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. Dies wird von der PRA (oder, im Fall von FCA-Solo-regulierten Firmen, der FCA) in Absprache mit der Bank of England festgelegt.

  • Auflösungsbedingung 2 ist, dass es unter Berücksichtigung des Zeitplans und anderer relevanter Umstände nicht vernünftigerweise wahrscheinlich ist, dass (ohne Berücksichtigung der Stabilisierungsbefugnisse) Maßnahmen von oder in Bezug auf die Bank ergriffen werden, die dazu führen, dass Bedingung 1 nicht mehr besteht getroffen. Diese Bedingung wird zusammen mit den Bedingungen 3 und 4 von der Bank of England in Absprache mit HMT, der PRA und der FCA festgelegt
  • Auflösungsbedingung 3 ist, dass die Ausübung der Befugnis unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Förderung eines oder mehrerer der besonderen Abwicklungsziele erforderlich ist.
  • Abwicklungsbedingung 4 ist, dass eines oder mehrere der besonderen Abwicklungsziele durch die Abwicklung der Bank nicht im gleichen Umfang erreicht würden.

7. Die heutigen Entscheidungen folgten einer Konsultation zwischen der PRA, der Bank of England, der FCA und HM Treasury zu den im Bankengesetz von 2009 festgelegten besonderen Abwicklungszielen getroffen.

8. Siehe Zwingendes Herabsetzungs- und Anteilsübertragungsinstrument der Silicon Valley Bank UK Limited

9. Kontaktdaten für Medienanfragen:

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die deutsche Version dieser Pressemitteilung ist eine Übersetzung der Original-Pressemitteilung, die in englischer Sprache verfasst ist, und dient nur zu Informationszwecken. Im Falle einer Abweichung ist die englische Version dieser Pressemitteilung maßgebend.

SOURCE: Bank of England

MORE ON BANK OF ENGLAND, ETC.:

Follow EuropaWire on Google News
EDITOR'S PICK:

Comments are closed.