Das isländische Lebensmittelunternehmen Marel kündigt Aktientransaktionen im Rahmen seines Aktienrückkaufprogramms an

Das isländische Lebensmittelunternehmen Marel kündigt Aktientransaktionen im Rahmen seines Aktienrückkaufprogramms an

(PRESSEMITTEILUNG) GARDABAER, Iceland, 29-Aug-2022 — /EuropaWire/ — Marel (ICE: MAREL), ein multinationales Lebensmittelverarbeitungsunternehmen mit Sitz in Island, hat dies bekannt gegeben das Unternehmen  zwischen dem 20. und 26. August 2022 45.650 eigene Aktien an der Euronext Amsterdam zu einem Preis von 178.218 EUR gekauft.

Der Handel steht im Einklang mit dem am 1. Juni 2022 angekündigten Rückkaufprogramm von Marel an der Euronext Amsterdam, das auf der Ermächtigung der Jahreshauptversammlung von Marel hf. zum Kauf eigener Aktien am 16. März 2022 basiert.

Marel hf. hielt vor den angemeldeten Transaktionen 18.210.779 eigene Aktien oder das Äquivalent von 2,36 % der ausgegebenen Aktien des Unternehmens und hielt nach den Transaktionen 18.256.429 eigene Aktien oder das Äquivalent von 2,37 % der ausgegebenen Aktien des Unternehmens.

Marel hf. hat insgesamt 4.000.000 eigene Aktien im Rahmen des Rückkaufprogramms an der Nasdaq Island, das nun eingestellt wurde, zu einem Gesamtkaufpreis von ISK 2.393.302.556 und insgesamt 551.979 eigene Aktien im Rahmen des Rückkaufprogramms an der Euronext Amsterdam zu einem Gesamtkaufpreis von erworben 2.399.517 Euro.

Die Rückkäufe im Rahmen beider Programme belaufen sich auf insgesamt maximal 5.000.000 Aktien, davon 4.000.000 an der Nasdaq Island und 1.000.000 an der Euronext Amsterdam, oder das Äquivalent von insgesamt 0,65 % der ausgegebenen Aktien. Der maximale Gesamtkaufpreis des Programms auf der Euronext Amsterdam beträgt bis zu 5.590.000 EUR. Das Rückkaufprogramm für Nasdaq Island war am 1. Juni 2022 in Kraft und wurde nach dem 1. Juli 2022 eingestellt, als die maximale Anzahl der zu kaufenden Aktien erreicht war. Das Rückkaufprogramm an der Euronext Amsterdam gilt vom 2. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022.

Das Rückkaufprogramm wird gemäß Kapitel VIII durchgeführt. des isländischen Gesetzes Nr. 2/1995 über Aktiengesellschaften, der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch („MAR“) und der delegierten Verordnung 2016/1052 der Kommission, vgl. auch isländisches Gesetz Nr. 6/2021 über Maßnahmen gegen Marktmissbrauch.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Anhang und auf der Website von Marel:

Aktienrückkaufprogramme

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die deutsche Version dieser Pressemitteilung ist eine Übersetzung der Original-Pressemitteilung, die in englischer Sprache verfasst ist, und dient nur zu Informationszwecken. Im Falle einer Abweichung ist die englische Version dieser Pressemitteilung maßgebend.

SOURCE: Marel

MORE ON MAREL, ETC.:

Follow EuropaWire on Google News
EDITOR'S PICK:

Comments are closed.