AXA kündigt ihren Shareplan 2022 an, der mehr als 112.000 Mitarbeiter einbeziehen wird

AXA kündigt ihren Shareplan 2022 an, der mehr als 112.000 Mitarbeiter einbeziehen wird

(PRESSEMITTEILUNG) PARIS, 22-Aug-2022 — /EuropaWire/ — AXA (EPA: CS), ein französisches multinationales Versicherungs- und Vermögensverwaltungsunternehmen, hat die Einführung seines Shareplan 2022 angekündigt, an dem mehr als 112.000 Mitarbeiter in 37 Ländern teilnehmen werden. Die Mitarbeiter des Unternehmens erhalten die Möglichkeit, Aktien zu zeichnen, die im Rahmen einer den Mitarbeitern vorbehaltenen Kapitalerhöhung ausgegeben werden.

Das Angebot 2022 mit dem Namen Shareplan 2022 wird in 37 Ländern stattfinden und mehr als 112.000 Mitarbeiter einbeziehen, denen in den meisten Ländern die Gelegenheit dazu geboten wird sowohl an einem klassischen Angebot als auch an einem „Garantie-Plus-Angebot“ teilnehmen.

„Shareplan bietet Mitarbeitern weltweit die Möglichkeit, zu Vorzugskonditionen in Aktien der AXA zu investieren. Dieses Geschäft wird seit 1993 ohne Unterbrechung jedes Jahr erfolgreich durchgeführt. Verankert in der Kultur der AXA entspricht dieses Programm dem Anspruch unserer Mitarbeiter, eng mit der AXA verbunden zu sein strategischen Entscheidungen des Unternehmens”, sagte Thomas Buberl, Chief Executive Office von AXA. 

➢   HERAUSGEBER

Brancheneinteilung AXA, ICB:

Branche                 : 8000, Finanzen

Supersektor        : 8500, Versicherung

Branche                     : 8530, Sachversicherung

Teilsektor             : 8532, Vollkaskoversicherung

➢   AUSZUGEBENDE ANTEILE

◆                Datum der Hauptversammlung, die die Kapitalerhöhung genehmigt hat: 28. April 2022.

◆                Datum des Beschlusses des Verwaltungsrats/Chief Executive Officer auf Delegation des Verwaltungsrats: 22. Juni 2022 (Grundsatz des Angebots und der Festlegung der Reservierungsfrist) und voraussichtlich am 11. Oktober 2022 (Festlegung des Referenzpreises). , die Bezugspreise und die Daten der Widerrufs-/Bezugsfrist).

◆                Art der vorgeschlagenen Aktie, maximale Anzahl: Gemäß (i) dem 21. Beschluss der Hauptversammlung vom 28. April 2022 und (ii) dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 22. Juni 2022 besteht das Angebot aus der Folgendes:

▶     Eine Ausgabe ohne Vorzugszeichnungsrechte von Aktien zu einem Zeichnungspreis in Höhe von:

–          unter dem klassischen Angebot für alle Länder: 80 % des Referenzpreises;

–          im Rahmen des Garantie-Plus-Angebots für alle Länder: 92,60 % des Referenzpreises.

▶    Der Referenzpreis entspricht dem arithmetischen Mittel der 20 täglichen VWAPs (volumengewichtete Durchschnittspreise), d. h. dem arithmetischen Mittel der Durchschnittskurse der an einem Handelstag umgetauschten AXA-Aktien, gewichtet mit der Anzahl der umgetauschten AXA-Aktien jeder Preis an Compartment A der Euronext Paris (ohne Eröffnungs- und Schlusskurse) über einen Zeitraum von 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen, der am letzten Handelstag endet, bevor der Chief Executive Officer im Auftrag des Verwaltungsrats von AXA die Eröffnung offiziell festlegt Datum der Widerrufs-/Bezugsfrist.

▶    Die anfängliche persönliche Investition der Mitarbeiter, die das Garantie-Plus-Angebot abonnieren, wird von einer Partnerbank (Natixis) garantiert, und die Abonnenten profitieren von dem höheren Wert aus (i) einer jährlichen Rendite von 3 %, kapitalisiert auf den Betrag ihrer persönlichen Investition, oder (ii) das Vierfache des durchschnittlichen geschützten Anstiegs des AXA-Aktienkurses, der über die Haltedauer berechnet und auf ihre Personalinvestition angewendet wird.

▶    Die maximale Anzahl neuer Aktien, die im Rahmen des Angebots ausgegeben werden können, beträgt 58.951.965 Aktien, was einer Kapitalerhöhung von nominal rund 135 Millionen Euro entspricht.

▶    Die neuen Aktien sind für Perioden ab dem 1. Januar 2022 dividendenberechtigt.

➢   ABONNEMENTSBEDINGUNGEN

◆                Begünstigte des Angebots: Sofern die örtlichen Gesetze nichts anderes vorschreiben, sind die für das Angebot berechtigten Personen:

–        Mitarbeiter, die einen gültigen Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet) mit einem oder mehreren der berechtigten AXA-Unternehmen haben, Mitglieder des AXA International Group Employee Stock Purchase Plan (Plan International d’Actionnariat de Groupe oder P.I.A.G.) oder der AXA French Group Employee Savings Plan (Plan d’Epargne d’Entreprise de Groupe oder P.E.E.G.), die am ersten Tag der Reservierung auf der Gehaltsliste stehen Zeitraum und am letzten Tag des Widerrufs-/Abonnementzeitraums und am letzten Tag des Widerrufs-/Abonnementzeitraums mindestens 3 Monate zuvor kontinuierlicher oder unterbrochener Dienst über den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum letzten Tag des Widerrufs-/Abonnementfrist gemäß Artikel L.3342-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs;

–        Ehemalige Mitarbeiter berechtigter Unternehmen (Pensionäre oder Halbpensionäre dieser Unternehmen), die Vermögenswerte in einem Employee Stock Ownership Fund (FCPE) und/oder Wertpapiere auf einem registrierten Konto bei der AXA P.I.A.G. oder die AXA P.E.E.G.;

–        Neben allgemeinen Versicherungsagenten in Frankreich, die ein Einzelmandat bei einem Unternehmen haben, das Mitglied der P.E.E.G. und wer die Produkte eines solchen Unternehmens vermarktet. Diese Vereinbarung muss gemäß den Artikeln L.3342-1 und D.3331-3 des französischen Arbeitsgesetzbuchs am letzten Tag der Widerrufs-/Abonnementfrist für mindestens 3 Monate in Kraft gewesen sein.

Die für das Angebot qualifizierten Unternehmen sind diejenigen, die sich bei der P.E.E.G. oder im P.I.A.G. einschließlich der Änderungen daran.

◆          Vorzugszeichnungsrechte für bestehende Aktionäre: Die Ausgabe von Anteilen erfolgt ohne Vorzugszeichnungsrechte für bestehende Aktionäre zugunsten von Mitgliedern eines Mitarbeitersparplans gemäß den Bestimmungen von Artikel L.225-138-1 des französischen Handelsgesetzbuchs .

◆                Abonnementbedingungen:

–        Beim klassischen Angebot (außer Deutschland, Italien, Südkorea, Spanien und den Vereinigten Staaten) werden die neuen Aktien über FCPEs gezeichnet, von denen die Mitarbeiter Anteile erhalten. Die Mitarbeiter haben bei den Hauptversammlungen der AXA ein direktes Stimmrecht.

In Deutschland, Italien, Südkorea, Spanien und den Vereinigten Staaten werden die Aktien direkt von Mitarbeitern gezeichnet und in registrierten Konten gehalten. Sie haben direktes Stimmrecht.

Das klassische Angebot wird in Marokko nicht angeboten.

–        Für das Garantie-Plus-Angebot außer in China, Italien, Südkorea, den Vereinigten Staaten und Schweden, wo die Garantie-Plus-Formel nicht angeboten wird, werden die neuen Aktien über FCPEs gezeichnet, von denen die Mitarbeiter Anteile erhalten. Die Mitarbeiter haben bei den Hauptversammlungen der AXA ein direktes Stimmrecht.

◆                Anlagegrenze: Gemäß Artikel L.3332-10 des französischen Arbeitsgesetzbuchs dürfen die gesamten freiwilligen Beiträge jedes anspruchsberechtigten Mitarbeiters ein Viertel des jährlichen Bruttogehalts oder der Rentenleistungen* dieses anspruchsberechtigten Mitarbeiters nicht übersteigen (z Anlagegrenzen können gemäß lokaler Gesetze niedriger sein). Beim Garantie-Plus-Angebot errechnet sich die Anlagegrenze von einem Viertel des Jahresbruttoentgelts bzw. der Pensionsleistung des Mitarbeiters nach Berücksichtigung des Ergänzungsbeitrags der Partnerbank (Natixis). Während der Widerrufs-/Abonnementfrist haben berechtigte Mitarbeiter die Möglichkeit, (i) in den klassischen Plan zu den gleichen Bedingungen wie während der Reservierungsfrist und/oder (ii) in den Garantie-Plus-Plan mit einer Investitionsobergrenze zu investieren auf 2,5 % ihrer annualisierten anrechenbaren Vergütung reduziert (Beitrag der Partnerbank eingeschlossen).

◆                Mindesthaltedauer der Aktien: Teilnehmende Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Aktien oder FCPE-Einheiten für einen Zeitraum von ungefähr fünf Jahren zu halten, d. h. bis zum 1. Juni 2027 in Frankreich, bis zum 1. Juli 2027 für den Rest der Welt und bis November 25., 2027 in Belgien, außer im Falle eines bestimmten vorzeitigen Ausstiegsereignisses.

➢   ZEITPLAN FÜR DAS ANGEBOT

◆                Reservierungszeitraum für unbekannten Abonnementpreis: vom 23. August 2022 (einschließlich) bis zum 6. September 2022 (einschließlich).

◆                Festsetzungszeitraum zur Bestimmung des Referenzpreises: vom 13. September 2022 (einschließlich) bis zum 10. Oktober 2022 (einschließlich) (vorbehaltlich der Festsetzung der Rückzugs-/Zeichnungsfrist durch die Entscheidung des Chief Executive Officer von AXA, der im Auftrag des Verwaltungsrats handelt). Direktoren, die am 11. Oktober 2022 stattfinden soll).

◆                Widerrufs-/Zeichnungsfrist: läuft voraussichtlich vom 13. Oktober 2022 (einschließlich) bis zum 17. Oktober 2022 (einschließlich), vorbehaltlich der Entscheidung des Chief Executive Officer von AXA, der im Auftrag des Verwaltungsrats handelt.

◆                Datum der Kapitalerhöhung: voraussichtlich am 25. November 2022.

➢   SICHERUNGSGESCHÄFTE

Die Durchführung des Garantie-Plus-Angebots kann dazu führen, dass das Finanzinstitut, das als Gegenpartei des Swap-Geschäfts auftritt (Natixis), Absicherungsgeschäfte tätigt, auch vor der Durchführung des Plans, insbesondere ab Beginn des Fixierungszeitraums, und darüber hinaus den gesamten Ablauf des Plans.

➢   EINTRAG

Die Notierung der neuen Aktien am Compartment A der Euronext Paris (ISN FR0000120628) wird so bald wie möglich nach der für den 25. November 2022 erwarteten Kapitalerhöhung beantragt und spätestens bis zum 31. Dezember 2022 auf derselben Linie wie die abgeschlossen bestehende Aktien.

➢ WEITERE INFORMATIONEN

Die FCPE-Vorschriften (und Dokumente mit wesentlichen Anlegerinformationen zu den FCPEs), durch die die Mitarbeiter an dem Angebot teilnehmen können, erhielten am 21. und 22. Juni 2022 die Genehmigung der AMF (Autorité des marchés financiers).

Diese Pressemitteilung erfolgt im Vertrauen auf die Ausnahme von der Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 1.4 (i) und 1.5 (h) der Prospektverordnung (EU) 2017/1129. Diese Pressemitteilung stellt das Dokument dar, das erforderlich ist, um sich für die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Sinne der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 zu qualifizieren.

➢   KONTAKT

Bei Fragen zum vorliegenden Angebot wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.

(*) siehe Dokument

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die deutsche Version dieser Pressemitteilung ist eine Übersetzung der Original-Pressemitteilung, die in englischer Sprache verfasst ist, und dient nur zu Informationszwecken. Im Falle einer Abweichung ist die englische Version dieser Pressemitteilung maßgebend.

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+33 1 40 75 48 42

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