Karlsruhe stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

ZDF-Intendant Bellut: Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit

Karlsruhe, 27-3-2014 — /EuropaWire/ — Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Gremien und die Rundfunkfreiheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben klar gestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert werden darf. Die Entscheidung schafft auch Klarheit in der Frage, in welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der ZDF-Organe sein können.

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut erklärte heute in Karlsruhe: “Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dabei hat das Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt. Das ZDF wird die anstehenden Beratungen der Länder zu den erforderlichen Anpassungen des ZDF-Staatsvertrages konstruktiv begleiten.”

Die Vorgabe der Karlsruher Richter, dass die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen künftig in anderer Weise benannt werden sollen, entspricht dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren eingebracht hat. Mit der Vorgabe der Richter, die Zusammensetzung der gesellschaftlich relevanten Gruppen im Fernsehrat zu überprüfen, wird ein entscheidendes Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland weiter entwickelt. In Zeiten rascher gesellschaftlicher Veränderungen muss die Auswahl der Gruppen, die die Gesellschaft in Gremien repräsentieren sollen, in einem kontinuierlichen und transparenten Verfahren angepasst werden.

Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz zeigte sich sehr zufrieden mit dem klaren Bekenntnis des Verfassungsgerichts zur Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Polenz: “Damit sollten die übergriffigen Versuche der Landesmedienanstalten, sich als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu positionieren, endgültig vom Tisch sein. Das sehr ausgewogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt den Ländern klare Hinweise nicht nur für die erforderlichen Nachbesserungen des ZDF-Staatsvertrages, sondern auch für die Überprüfung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze, die die Arbeit der ARD-Anstalten regeln.”

Zur Entscheidung des BVerfG erklärte der Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Kurt Beck: “Das Urteil aus Karlsruhe stärkt die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Für die Zukunft wurden vor allem klare Maßstäbe zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien und ihrer Vielfalt gesetzt. Dabei finden sich die Grundstrukturen des Normenkontrollantrages in der Entscheidung wieder. Durch die Frist, die den Ländern bis zum 30. Juni 2015 gegeben wurde, bleiben die Aufsichtsgremien des ZDF arbeitsfähig.“

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