E.ON kommt bei Umwandlung in SE gut voran

  • Vereinbarung über Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen
  • Künftig höherer Frauenanteil und Vertreter verschiedener Länder im Aufsichtsrat

24-10-2012 — /europawire.eu/ — E.ON kommt bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) weiter gut voran. Deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Frist konnte eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der künftigen E.ON SE geschlossen werden. Diese regelt die Mitbestimmung auf europäischer Ebene durch den künftigen SE-Betriebsrat sowie die Besetzung des Aufsichtsrates auf der Arbeitnehmerseite. Der Vereinbarung gingen konstruktive Gespräche zwischen dem so genannten Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmerseite, bestehend aus 25 Arbeitnehmervertretern aus 19 Ländern, und Unternehmensvertretern voraus.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass künftig Mitarbeiter aus allen europäischen Ländern, in denen E.ON aktiv ist, im SE-Betriebsrat vertreten sein werden. Die Anzahl der Vertreter richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Ländern. Der SE-Betriebsrat ist bei allen grenzüberschreitenden Mitbestimmungsthemen zu informieren und anzuhören. Darüber hinaus bestimmt der SE-Betriebsrat die Arbeitnehmervertreter im SE-Aufsichtsrat. Dieser wird aus 12 Mitgliedern bestehen, davon die Hälfte Arbeitnehmervertreter.

Für die Arbeitnehmerseite werden Eugen Luha aus Rumänien, Willem Vis aus den Niederlanden sowie Gabriele Gratz, Erhard Ott, Klaus-Dieter Raschke und Eberhard Schomburg aus Deutschland Mitglieder des Aufsichtsrates. Der neue Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Michael Mittmann wird spätestens 2014 Mitglied des Aufsichtsrats. Diese Besetzung folgt dem vereinbarten Grundsatz, dass Arbeitnehmervertreter im SE-Aufsichtsrat aus mindestens drei verschiedenen Ländern kommen müssen. Die Anteilseigner werden durch Baroness Denise Kingsmill, Ulrich Lehner, René Obermann, Karen de Segundo, Theo Siegert und Werner Wenning vertreten. Der Anteil der Frauen im künftigen SE-Aufsichtsrat liegt damit bei 25 Prozent. Die Aufsichtsratsmitglieder stammen aus vier verschiedenen Ländern. Es ist vorgesehen, dass die Arbeitnehmervertreter wie bisher auch einen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden stellen.

Der Vorsitzende des Besonderen Verhandlungsgremiums und des Europäischen Betriebsrates von E.ON, Eberhard Schomburg, begrüßte die Vereinbarung: „Ich freue mich ganz besonders, dass im SE-Betriebsrat in Zukunft Mitarbeiter aus allen europäischen Ländern, in denen E.ON aktiv ist, und verschiedenen Geschäftsbereichen mitarbeiten und wesentliche Konzernthemen mit dem Unternehmen diskutieren können. Hierzu haben wir den bestehenden Europabetriebsrat um Kollegen aus allen Ländern erweitert, die bisher nicht vertreten waren.“

Für den Vorstandsvorsitzenden der E.ON AG, Johannes Teyssen, ist die Vereinbarung ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu einem noch europäischer ausgerichteten Unternehmen: „Wir haben unser Ziel erreicht, eine wahrhaft europäische Lösung für die Vertretung der Arbeitnehmer in der E.ON SE zu finden, die maßgeschneidert auf E.ON passt. Erstmals können jetzt Arbeitnehmer in ganz Europa darüber bestimmen, wer ihre Vertreter in unserem Aufsichtsrat sind. Dass in unserem verkleinerten Aufsichtsrat drei Frauen und vier Mitglieder aus dem Ausland vertreten sein werden, spiegelt die bei E.ON bestehende Vielfalt künftig auch in unserem obersten Gremium wider.“

Die künftige E.ON SE wird ihren Sitz in Deutschland behalten. Die Geschäfte des Konzerns werden auch in Zukunft von Düsseldorf aus gesteuert.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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