STAWAG erzielt Verfügung gegenüber Rheinenergie Express GmbH

Auf Antrag der STAWAG hat das Landgericht Aachen, Kammer für Handelssachen, erneut unlautere Werbepraktiken untersagt.

12-7-2013 — /europawire.eu/ — Hintergrund des Verfahrens waren Beschwerden von Kunden, wonach Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Rheinenergie Express GmbH sich als STAWAG-Vertreter ausgegeben haben, um dadurch einen Vertragsabschluss mit der Rheinenergie Express GmbH zu erzielen.

Die STAWAG sah sich nun gezwungen, dem vor Gericht entgegen zu treten. So hatte eine Bürgerin berichtet, dass bei einem Haustürgeschäft ein Beauftragter der Rheinenergie Express sich unter dem Namen der STAWAG Zugang zum Haus verschafft hatte. In zwei weiteren Fällen hatten Beauftragte der Rheinenergie Express behauptet, diese würde mit der STAWAG kooperieren. In einem Eilverfahren hat das Landgericht Aachen diese unlauteren Praktiken untersagt: Rheinenergie Express habe zu unterlassen, dass sich eigene Mitarbeiter oder von der Rheinenergie Express GmbH beauftragte Personen als STAWAG-Mitarbeiter bzw. deren Kooperationspartner ausgeben. Für den Fall einer Wiederholung wurde der Rheinenergie Express ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht.

„Wir stehen zum Wettbewerb im Energiesektor und scheuen nicht den Vergleich zu anderen Anbietern“, begründet Andreas Maul, Vertriebsleiter der STAWAG, das Vorgehen. „Wir können jedoch nicht zulassen, dass unser Name und unser guter Ruf durch fremde Anbieter beschädigt werden. Wir raten unseren Kunden, an der Haustür keine Verträge zu unterschreiben und sich vor einer Vertragsunterzeichnung mit uns in Verbindung zu setzen.“

Die STAWAG weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiter stets einen Lichtbildausweis mit sich führen, wenn sie beispielsweise zum Ablesen oder Austauschen von Zählern zu Kunden gehen. Dazu müssen sie jedoch nicht unbedingt in die Wohnung des Kunden, sondern dorthin, wo sich der Zähler befindet. Die STAWAG rät, sich immer den Ausweis zeigen zu lassen und diesen zu prüfen. Zusätzlich sind die Mitarbeiter auch in der Lage, dem Kunden z.B. die Nummer seines Zählers schon an der Tür zu nennen.

Wer sich im Zweifel versichern möchte, ob vorgebliche Mitarbeiter der STAWAG tatsächlich zum Unternehmen gehören, kann unter der Telefonnummer 0241 181-1222 nachfragen.

Auch die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, unbekannte Vertreter ins Haus bzw. in die Wohnung zu lassen oder Verträge an der Haustür zu unterschreiben.

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